Prosper III: Ja zum Innovationszentrum – aber kein kommunaler Dauerbetrieb
FDP unterstützt Innovations- und Gründerzentrum – mit klaren Bedingungen
Der Rat der Stadt Bottrop hat im Oktober dem Erwerb der Gesellschaftsanteile am Gründerzentrum Prosper III zugestimmt. Damit soll das bestehende Gründerzentrum zu einem Innovations- und Gründerzentrum Bottrop weiterentwickelt werden.
Die Entscheidung hat erhebliche finanzielle Dimensionen: Für 94 Prozent der Gesellschaftsanteile wurde ein Kaufpreis von 900.000 Euro vorgesehen. Zusätzlich beschloss der Rat eine Einzahlung von 200.000 Euro in die Kapitalrücklage. Auch der Erwerb des bislang der RAG gehörenden Grundstücks durch die Gesellschaft zum Preis von 800.000 Euro ist Bestandteil des Vorhabens.
Die FDP-Ratsgruppe stimmte dem Projekt zu – allerdings verbunden mit klaren Erwartungen.
„Mit dem Erwerb der Gesellschaftsanteile und der Weiterentwicklung zum Innovations- und Gründerzentrum kann Bottrop zeigen, dass wir an die eigene Zukunft glauben“, machte FDP-Ratsherr Andreas Mersch in der Ratssitzung deutlich.
Für die Zustimmung formulierte die FDP gleichzeitig Bedingungen: Das Innovations- und Gründerzentrum darf kein städtischer Dauerbetrieb werden. Nach Abschluss der Förderphase soll ein Konzept vorgelegt werden, wie Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft eingebunden werden können.
Außerdem fordert die FDP eine jährliche transparente Berichterstattung über Wirtschaftlichkeit, Fördermittel, Vermietungsstand und Ergebnisentwicklung.
Sollten sich Probleme bei Fördermitteln oder mit der Kommunalaufsicht ergeben, muss aus Sicht der FDP neu beraten werden, bevor weitere Schritte erfolgen.
Das IGZ kann ein echtes Zukunftsprojekt für Bottrop werden und neue Arbeitsplätze schaffen. Wirtschaftsförderung bedeutet für die FDP aber nicht, finanzielle Risiken dauerhaft bei der Stadt abzuladen.
Deshalb gilt auch nach der Zustimmung: Wir werden die Entwicklung aufmerksam begleiten.
(Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt)