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Grundsteuer: Rückkehr zur Einheit ja – Steuererhöhung nein

Die differenzierten Grundsteuerhebesätze sind rechtlich nicht zu halten. Die FDP begrüßt deshalb die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz – lehnt aber ab, diese notwendige Korrektur gleichzeitig mit einer weiteren Erhöhung auf 761 Prozentpunkte zu verbinden.

Die Grundsteuerreform beschäftigt Bottrop ein weiteres Mal. Nachdem die Stadt seit 2025 unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke angewendet hatte, beschloss der Rat nun die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz. Künftig sollen für die Grundsteuer B 761 Prozentpunkte gelten.

Die FDP hatte die Einführung differenzierter Hebesätze bereits kritisch gesehen. Grund dafür war insbesondere die unsichere rechtliche Grundlage. Inzwischen haben Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf diese Bedenken bestätigt. Auch der Städtetag Nordrhein-Westfalen empfahl, die Anwendung differenzierter Hebesätze bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung auszusetzen.

Die Rückkehr zu einem rechtssicheren einheitlichen Modell ist deshalb aus Sicht der FDP folgerichtig. Was die Liberalen nicht mittragen, ist die gleichzeitig beschlossene Höhe.

„Im Zuge der notwendigen Grundsteuerreform ist den Menschen Aufkommensneutralität und Fairness zugesagt worden“, erklärte FDP-Ratsherr Andreas Mersch im Rat. Die FDP begrüße die Abkehr von den differenzierten Hebesätzen ausdrücklich. Sie lehne den Beschluss aber ab, weil die notwendige Rückkehr zum einheitlichen Modell gleichzeitig mit einer deutlichen Erhöhung des Hebesatzes verbunden werde.

Die Entwicklung ist deutlich: Vor der Grundsteuerreform betrug der Hebesatz 680 Prozentpunkte. Im Zuge der Reform wurde 2024 ein Wert von 741 Punkten beschlossen, anschließend erfolgte die Differenzierung auf 619 Prozentpunkte für Wohngrundstücke und 1.163 für Nichtwohngrundstücke. Nun sollen einheitlich 761 Prozentpunkte gelten.

Dabei unterscheidet die FDP ausdrücklich zwischen zwei Entscheidungen. Mersch beantragte deshalb im Rat, zunächst über die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz und anschließend separat über dessen Höhe abzustimmen. Der Oberbürgermeister lehnte eine solche Aufteilung des Beschlusses ab.

Für die FDP bleibt damit ein grundsätzliches Problem: Wenn eine Reform den Bürgerinnen und Bürgern als aufkommensneutral angekündigt wird, muss sich die Politik an diesem Versprechen messen lassen.

Ein rechtssicheres Grundsteuersystem ist notwendig. Eine Steuererhöhung ist es deshalb noch lange nicht.

(Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt)